Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
Menü
Kompetent erklären, das ist Beratung. Unkompliziert Handeln, das ist Betreuung.

Haftung bei Amtspflichtverletzungen

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Kontakt
Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler
Straße des Friedens 28
08258 Markneukirchen
mehr...


Ich habe mich dem Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“ und „Ehrbarer Finanzanlagevermittler“ verpflichtet!
Den Kodexinhalt finden Sie hier.



Mit qualitativ hochwertiger Weiterbildung sichern unabhängige Vermittler nicht nur Ihre Zukunft, sondern vor allem die Zukunft Ihrer Kunden.

Ich bin dabei