Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
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Ehegattenarbeitsvertrag

Kommt es zu einem Arbeitsvertrag zwischen Ehegatten ist besonders darauf zu achten, daß die für ein Arbeitsverhältnis üblichen Regeln eingehalten werden.

Ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, wird von Ämtern und Behörden geprüft (auch rückwirkend).

Nur selten werden mündliche Vereinbarungen als Grundlage für ein Ehegatten- Arbeitsverhältnis anerkannt. Der Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgefasst werden.

Das Gehalt muß in der vereinbarten Höhe regelmäßig auf ein Bankkonto gezahlt werden, das ausschließlich auf den Namen des Partners lautet.

Die Höhe des vereinbarten Gehalts muss angemessen sein; es muss einem internen Betriebsvergleich standhalten können.

Der Ehepartner muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein.

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