Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
Menü
Kompetent erklären, das ist Beratung. Unkompliziert Handeln, das ist Betreuung.
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Hilfsmittel (PKV)


Technische Mittel oder Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen sollen, gelten als Hilfsmittel . Sie müssen von Ärzten verschrieben werden (medizinische Notwendigkeit).
Hilfsmitteln können sein:

  • Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen,
  • Bandagen,
  • orthopädische Einlagen,
  • Bruchbänder,
  • Gummistrümpfe,
  • Leibbinden,
  • Katheter,
  • Gehstützen,
  • künstliche Gliedmaßen (auch künstliche Augen und Perücken), Körperersatzstücke (auch Brustprothesen),
  • Hörgeräte,
  • Rollstühle,
  • Heimdialysegeräte.


Weder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) noch die gesetzlichen Bestimmungen im Sozialbereich definieren diesen Begriff genau.

 
Deshalb arbeiten die Privaten Krankenkassen mit Hilfsmittelkatalogen .
Diese unterscheiden sich nicht nur von Gesellschaft zu Gesellschaft, sondern können auch von Tarif zu Tarif innerhalb einer Gesellschaft unterschiedlich sein.

Armprothese
Beinprothese
Beinprothese
Brustprothese
Brustprothese
Hilfsmittel
orthopädische Schuhe

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler
Straße des Friedens 28
08258 Markneukirchen
mehr...


Ich habe mich dem Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“ und „Ehrbarer Finanzanlagevermittler“ verpflichtet!
Den Kodexinhalt finden Sie hier.



Mit qualitativ hochwertiger Weiterbildung sichern unabhängige Vermittler nicht nur Ihre Zukunft, sondern vor allem die Zukunft Ihrer Kunden.

Ich bin dabei