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Pflegetagegeld

Pflegetagegeld bekommt der Versicherte einer privaten Pflegetagegeldversicherung für jeden Tag, an dem er pflegebedürftig ist und ohne dass er die tatsächlichen Kosten für den Pflegeaufwand belegen muss. Es kann z. B. als Bezahlung für einen pflegenden Angehörigen eingesetzt werden.

Die Höhe des Pflegetagegeldes wird bei Vertragsabschluss festgelegt und ist dann von den gesetzlichen Pflegegraden abhängig. 

In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird die Pflegebedürftigkeit eines Menschen seit dem 01. Januar 2017 mit Hilfe von 5 Pflegegraden abgebildet. Diese Pflegegrade ersetzen die bisherigen 3 Pflegestufen. 

Erst ab Pflegegrad 5 gibt es 100 Prozent des vereinbarten Tagegeldes. 


Beitragsbefreiung Pflegetagegeld
Gesetzliche Pflegeversicherung
Kurzzeitpflege
Pflegetagegeld infolge eines Unfalles
Pflegetagegeldversicherung
Pflegezusatzversicherung (staatlich gefördert)
Privaten Pflegeversicherung
Wartezeit bei Pflegetagegeldversicherungen
Zusatzversicherung

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