Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
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Verbesserte Meldefrist bei Unfalltod

Hat ein Unfall den Tod zur Folge, besteht in der Regel eine Meldefrist von 48 Stunden.
Einige Gesellschaften bieten verbesserte Regelungen mit einer längeren Meldefrist.

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