Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
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Widerinkraftsetzung

Widerinkraftsetzung bedeutet, wenn eine vorzeitige, etwa durch Rücktritt beendete Versicherung oder eine Änderung oder Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, wieder zu den ursprünglichen Bedingungen aufgenommen wird.
Rechtlich gesehen handelt es sich dann um einen neuen Versicherungsvertrag.

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