Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
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Maklervertrag
Kompetent erklären, das ist Beratung. Unkompliziert Handeln, das ist Betreuung.
(§§ 652ff. BGB)Der Makler vermittelt den Abschluss von Verträgen (z.B. über Grundstücke, Versicherungen, Finanzierung) und erhält bei Zustandekommen des Vertrages den Maklerlohn.
Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Man unterscheidet zwei Arten des Maklervertrags: den normalen Maklervertrag, auch Allgemeinauftrag genannt, und den sog. Makler-Alleinauftrag.
Der Maklerlohn, die Courtage, trägt im Falle der Vermittlung von Versicherungen, die abschließende Versicherungsgesellschaft.
Kontakt
Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler
Straße des Friedens 28
08258 Markneukirchen
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